S.I.C 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Transportmitteln insbesondere mit Holz- und Kunststoffpaletten, Gitter- sowie Kunststoffboxen. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittel- bar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlihcen Unternehmen beteiligen.