Klaus Rücker Rechtsanwalt
70597 Stuttgart
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Firmenbeschreibung
Seit dem Bestehen meiner Kanzlei im Jahr 1991 habe ich mich ausschließlich auf das Rechtsgebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung nebst den dazu gehörenden Nebengebieten spezialisiert.
Im Jahr 1999 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen. Diese Bezeichnung darf nur geführt werden, wenn nach einem vorausgegangenen, an sehr hohe Voraussetzungen geknüpften Prüfungsverfahren der Nachweis erbracht wurde, dass besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht und Strafprozessrecht vorhanden sind. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer jedes Jahr aufs Neue nachgewiesen werden, dass dieses hohe fachliche Know-how durch laufende fachspezifische Fortbildungen nicht nur aufrecht erhalten, sondern auch vertieft worden ist.