https://www.bgi-mbh.com/Urteile/2015-189.html
Scheinbar hatte sich dieses BGH-Urteil aus dem Jahr 2015 noch nicht überall herum gesprochen.
Hier verlässt der BGH die bisherige Rechtsprechung in dem Käufer und Mieter eine Wohnflächendifferenz von bis zu 10 % hinzunehmen hätten.
Seit 2015 gilt: Die Wohnfläche ist die Wohnfläche.
Wie oft in solchen Entscheidungen schießt der BGH meines Erachtens nun übers Ziel hinaus. Es gibt nämlich in Deutschland keine verbindliche Regelung wie die Wohnfläche im frei finanzierten Wohnungsbau zu berechnen ist. Mit der Folge, daß hier einige Verwirrung herrscht.
Wer dazu näheres wissen will, kann mich gerne anschreiben.