Ist ein Umzug beruflich veranlasst, können die Umzugskosten als Werbungskosten absetzbar sein. Das gilt nicht, wenn der Umzug vor dem Arbeitsplatzwechsel erfolgt ist (Urteil des BFH, Aktenzeichen IX R 108/00).
Erstellt am 12.01.2014 von Anwaltskanzlei Lang
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