Die
Zahlungsunfähigkeit
liegt dann vor, wenn Unternehmen oder Privatpersonen nicht mehr in der Lage sind, Verbindlichkeiten zu bedienen. Hierbei wird zwischen einer kurzfristigen und einer dauerhaften
Zahlungsunfähigkeit
unterschieden, die dann ein Insolvenzverfahren begründet. Wenn ein Unternehmen trotz vorliegender Insolvenz, also bei absoluter
Zahlungsunfähigkeit
oder bei übermäßiger Verschuldung, keinen Insolvenzantrag stellt, droht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Die Prüfung
Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung hat der GF besonders sorgfältig vorzunehmen.