Zahlungsunfähigkeit

Die

Zahlungsunfähigkeit

liegt dann vor, wenn Unternehmen oder Privatpersonen nicht mehr in der Lage sind, Verbindlichkeiten zu bedienen. Hierbei wird zwischen einer kurzfristigen und einer dauerhaften

Zahlungsunfähigkeit

unterschieden, die dann ein Insolvenzverfahren begründet. Wenn ein Unternehmen trotz vorliegender Insolvenz, also bei absoluter

Zahlungsunfähigkeit

oder bei übermäßiger Verschuldung, keinen Insolvenzantrag stellt, droht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Die Prüfung

Zahlungsunfähigkeit

oder Überschuldung hat der GF besonders sorgfältig vorzunehmen.

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