Vertragsfreiheit
ist verfassungsrechtlicher Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit. Darunter wird die Freiheit verstanden, den Abschluss und den Inhalt eines Vertrages im Sinne der Privatautonomie frei gestalten zu können. Sie wird durch allgemeine Verbote sowie gesetzliche Vorschriften begrenzt. Es berufe sich auf fragwürdige Statistiken, bedrohe die
Vertragsfreiheit
und sei unverhältnismäßig. Jede Grenze sei eine Einschränkung von Grundfreiheiten wie das Eigentumsrecht oder das Recht auf
Vertragsfreiheit
.