Das
Neutralitätsprinzip
findet im Immobiliengeschäft Anwendung. Hierbei schließt ein Makler als neutraler Vermittler mit den zusammengeführten Parteien je einen Maklervertrag. Fühlt sich eine Partei vom Makler benachteiligt, kann dieses Prinzip zu einem Provisionsverlust oder gar zum Vertragsrücktritt führen. Neben dem Erfolgsprinzip muss der Makler auch nach dem
Neutralitätsprinzip
arbeiten.In ähnlich eingeschränktem Umfange gilt in Deutschland das
Neutralitätsprinzip
, das in der Vorstellung vom „ehrlichen Makler“ seinen Ausdruck findet.