Bundesarbeitsgericht

Was ist das Bundesarbeitsgericht?

Im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit dar. Es ist einer der fünf höchsten Gerichtshöfe in Deutschland. Die ihm vorgelagerten Instanzen sind als erste Instanz die Arbeitsgerichte und als zweite Instanz die Landesarbeitsgerichte. Das BAG wurde am 10. Mai 1954 in Kassel eingeweiht. Seit dem 22. November 1999 befindet sich sein Sitz in Erfurt.

Die Aufgaben des BAG

Vor dem Bundesarbeitsgericht werden zum einen Verfahren aus dem Individualrecht verhandelt, das heißt, alle Arten von Streitigkeiten, die im Zusammenhang eines Arbeitsverhältnisses zweier Parteien bestehen und sich aus den geltenden Arbeitsgesetzen ergeben. Dies beschränkt sich jedoch nicht nur auf Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern kann sich auch auf Rechtsfälle aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, der Entwicklungshilfe oder auch Tätigkeiten Behinderter in Werkstätten für behinderte Menschen beziehen. Zum anderen verhandelt das BAG Verfahren aus dem Kollektivrecht. Dies können Rechtsfälle sein, die sich aus Arbeitskämpfen oder auch im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen ergeben. Bevor ein Fall vor dem BAG verhandelt wird, muss dieser durch die vorgelagerten Instanzen behandelt worden sein. In der Regel wird ein Fall des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts in einem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Aus diesem Verfahren kann es dann zu einer Revision durch das BAG kommen. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Fall direkt von einem Arbeitsgericht in einer sogenannten Sprungrevision vor dem BAG verhandelt werden muss.

Unterschiedliche Verfahrensarten

Die vom Bundesarbeitsgericht gefällten Entscheidungen ergeben sich aus zwei unterschiedlichen Verfahrensarten, dem Urteils- und dem Beschlussverfahren. In einem Urteilsverfahren obliegt es den jeweiligen Parteien, dem Gericht die für ein Urteil erforderlichen Tatsachen und Belege darzulegen. Das ist zumeist bei Streitigkeiten wie zum Beispiel dem Kündigungsschutzgesetz oder einem anderen Arbeitsgesetz der Fall. Bei einem Beschlussverfahren hingegen müssen die der Gerichtsentscheidung zugrunde liegenden Sachverhalte vom Bundesarbeitsgericht selbst ermittelt werden. Dies kann beispielsweise Fälle im Zusammenhang mit dem Betriebsratsgesetz betreffen.

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