Back-to-back-Finanzierung: Definition und Erklärung
Wenn zwei Unternehmen in verschiedenen Ländern auf Geld in der jeweiligen Währung zugreifen müssen, verwendet man oft eine Back-to-back-Finanzierung. Da sich der Wert von Währungen unterscheidet, nehmen Unternehmen diese Art von Sale and Lease Back Darlehen zur Absicherung gegen Währungsrisiken auf.
Was ist ein Back-to-back-Darlehen?
Bei einer Back-to-back-Finanzierung leihen sich zwei Parteien in einem anderen Land gegenseitig Geld, um sich gegen Währungsrisiken abzusichern. An solchen Vereinbarungen sind in der Regel Mutter- und Tochterunternehmen beteiligt, bei denen die Muttergesellschaft für den Fall, dass die Tochtergesellschaft ausfällt, zur Rückzahlung verpflichtet bleibt. Die Währungen und Zinssätze beider Unternehmen in einem Back-to-back-Darlehen unterscheiden sich, aber beide Darlehen haben in der Regel das gleiche Fälligkeitsdatum. Die Bruttozinsen dieser Art von Darlehen werden durch die kommerziellen Zinssätze jedes Landes bestimmt, aber das Fälligkeitsdatum für die Darlehen ist das gleiche. Ein Back-to-back-Darlehen wird auch als Paralleldarlehen bezeichnet.
Welche Vorteile und Nachteile bietet eine Back-to-back Finanzierung?
Unternehmen können an den Devisenmärkten mit Währungen handeln. Allerdings sind Back-to-back-Darlehen für Unternehmen bequemer, um die Währung zu erhalten, die benötigt wird. Unternehmen sichern sich hierdurch auch gegen Währungsrisiken ab. In der Regel können nur große Unternehmen mit ausreichender Liquidität ein Back-to-back-Darlehen nutzen. Es gibt eine Reihe von Risiken, die auf Back-to-back-Darlehen zurückzuführen sind. Das Hauptrisiko besteht darin, dass die beiden Währungen dieser Art von Darlehen die Tendenz haben, hinsichtlich des ihnen zurechenbaren Verlusts ungleichmäßig zu sein. Dies wird als asymmetrische Haftung bezeichnet. Ein weiteres Risiko eines Back-to-back-Darlehens besteht darin, dass die andere Partei nicht von ihrer Verantwortung für die Rückzahlung entbunden wird, wenn eines der Unternehmen oder eine der Parteien in Zahlungsverzug gerät.