Die MS MEDI-SERIVE www.ms-medi-service.com hat beim recherchieren einen Artikel in der Onlineausgabe der ZM entdeckt, der ein aktuelles Urteil zur Formulierung „junges Team“ bei einer Stellenausschreibung aufgreift und erläutert.
Fazit: Ein abgelehnter Bewerber klagte, bekam Recht und 2.000 Euro Entschädigung…
Achten Sie bei zukünftigen Stellenausschreibungen auf die richtige Formulierung unter Beachtung des §1 AGG – Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. So vermeiden Sie zukünftige Entschädigungszahlungen zzgl. Anwaltskosten, etc.
Der vollständige Artikel: http://www.zm-online.de/home/urteile/Formulierung-junges-Team-diskriminiert_173345.html (URTEILE 21.01.2014 - 14:41 zm online)
Die MS MEDI-SERVICE unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Darstellung Ihrer zukünftigen Personalsuche und zeigt Ihnen alternative Lösungsmöglichkeiten im Rahmen einer professionellen Personalsuche.
Viele Grüße aus Königswinter
Mirko Schütz