Als
Zahlungsakkreditive
bezeichnet man das Versprechen eines Schuldners, eine eingegangene, finanzielle Schuld zu begleichen. Sowohl Sichtakkreditive, bei denen der Begünstigte bei Sicht den geforderten Betrag erhält, als auch später terminierte Akkreditive fallen unter den Begriff
Zahlungsakkreditiv
. Negoziierungs- und
Zahlungsakkreditiv
unterscheiden sich darin, dass die Bank bei Negoziierung nicht den vollen Dokumentengegenwert zu bezahlen hat, sondern bei Ankauf der Dokumente einen Zinsabschlag geltend macht.