◊ Zum 01.01.2021 traten turnusgemäß die neuen Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung auf der Straße (ADR 2021), auf der Schiene (RID 2021) und auf der See (IMDG-Code 2021) in Kraft -
informieren Sie sich jetzt über die Änderungen und der notwendigen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter!
→ ab dem 01.07.2021 sind sie verbindlich anzuwenden!