Erbschaftssteuer: Bundesrat hat zugestimmt
Nach langem Ringen hat am 14.10.2016 nun auch der Bundesrat die neuen Regelungen zur Erbschaftssteuer beschlossen. Damit tritt das geänderte ErbStG rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. Einzelne Bewertungen gelten sogar zum 1.1.2016 rückwirkend.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht sich in Zukunft ggf. wieder mit dem ErbStG auseinandersetzen muss, denn der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss gefunden wurde, ist äußerst umstritten.
Doch für den aktuellen Zeitpunkt gibt es nun wieder Rechtssicherheit, was die Besteuerung von Betriebsvermögen im Erbschafts- oder Schenkungsfall betrifft. Daher sollten geplante Firmenübergaben nun durchgerechnet werden, um zu entscheiden ob eine volle oder teilweise Übertragung aktuell in Frage kommt.
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