Facebook, Twitter oder Instagram gehören für Viele selbstverständlich zum Kommunikations-Alltag. Wir kennen die Problematik aus der Praxis. Unternehmen, Kommunen und soziale Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind selbstverständlich auch in den sozialen Netzwerken aktiv und betreiben auch die eine oder andere Fanpage auf Facebook.
Nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber der Fanpage ist verantwortlich zu machen, soweit durch den Besuch einer Facebook Fanpage personenbezogene Daten verarbeitet werden. Als Fanpage-Betreiber benötigen sie somit eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Nutzungsdaten. Und sie müssen die Pflichten des Verantwortlichen im Sinne des Datenschutzes erfüllen.
Wenn Sie Fragen zu den Anforderungen einer Facebook-Fanpage, den Rechten und Pflichten in Zusammenhang mit Instagram, Twitter, LinkedIn und anderen sozialen Medien haben sind wir für Sie da. Wir freuen uns auf Sie.
Weitere Informationen:
https://www.datenschutzberater-mv.de/blog/weihnachtsgruesse-per-facebook-fanpage