Auch sieben Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrages ist der Widerruf von Darlehen möglich – eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorausgesetzt.
So hat das Landgericht Saarbrücken im Juli 2015 geurteilt (siehe: http://www.kanzleijakobs.de/2015/07/lg-saarbruecken-verurteilt-landesbank-saar-wegen-fehlerhafter-widerrufsbelehrung). Es steht damit nicht allein, sondern folgt der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts („OLG“) Brandenburg, OLG Hamm und OLG Celle.
Die Bank musste im konkreten Fall die in Rechnung gestellte Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 54.000 EUR zurückzahlen. Im Rahmen der begehrten endgültigen Rückabwicklung des Darlehens fallen voraussichtlich zusätzliche 3.000 EUR an, die die Bank zu erstatten hat.