Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle der Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in 10715 Berlin, Babelsberger Str. 2,
Frau Sabine Schmiedeke, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die seit Jahren und auch in Zukunft geltende starke Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Krankenkassenbeiträge verfassungswidrig sein könnte. Die Richter des BFH vertreten in ihrem Urteil vom 14.12.2005die Auffassung, dass existenzsichernde Aufwendungen des Steuerpflichtigen von der Steuer freigestellt sein müssten. Dazu gehört auch ein Krankenversicherungsschutz im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber muss nun das BVerfG in einem Verfahren (Aktz.: 2 BvL 1/06) entscheiden. Alle Steuerzahler, die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung leisten, sollten bei ihren noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden unter Hinweis auf diese Beschwerde Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
Lohnsteuerberatungsverbund e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Sabine Schmiedeke
Beratungsstellenleiterin