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E-Mail-Archivierung: Pflicht für jedes Unternehmen

Gesetzliche Anforderungen verpflichten Unternehmen, jegliche geschäfts- und vertragsrelevante E-Mail-Korrespondenz revisionssicher sechs bis zehn Jahre aufzubewahren. Verantwortlich ist die Geschäftsführung des Unternehmens; Verletzungen der Archivierungspflicht können steuerrechtlich oder auch zivilrechtlich geahndet werden. Hilfe bietet eine E-Mail-Archivierungslösung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://www.hollmann-it.de/email-archivierung.html

Erstellt am 26.06.2012 von

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