Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Regelung Versorgungsausgleich im Ehevertrag

Wann und unter welchen Bedingungen kann der Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden?

Anlässlich der Scheidung findet im Regelfall ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften statt. Es sei denn, dieser ist wegen kurzer Ehe von unter drei Jahren nicht durchzuführen oder es wurde hierüber in einem notariellen Vertrag eine Regelung getroffen. Das OLG Bremen hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Bedingungen durch notarielle Vereinbarung auf diesen Rentenausgleich (= Versorgungsausgleich) wirksam verzichtet werden kann. In seinen Leitsätzen legt das OLG dar, dass bei einer Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen streng zwischen der Inhaltskontrolle und der Ausübungskontrolle unterschieden werden müsse.

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Die Entscheidung des OLG Bremen gibt wichtige Hinweise zur sicheren Ausgestaltung von Ehevertragen. Ebenso zeigt diese, wie wichtig es ist, in dem Ehevertrag darzulegen, von welchen Voraussetzungen beim Abschluss der Vereinbarung ausgegangen wurde. Was war die Motivation? Wie kam es zu dem Abschluss der Vereinbarung und wie waren die wirtschaftlichen Verhältnisse? Nur so wird das Gericht im Streitfalle überhaupt in die Lage versetzt, eigenständig eine Inhalts- und Ausübungskontrolle vornehmen zu können. Um später etwaige Rechtsnachteile zu vermeiden regen wir an, zumindest komplexe Eheverträge vor Abschluss anwaltlich überprüfen zu lassen. Die Anwälte unserer Fachkanzlei fürs Familienrecht in Siegen prüfen Ihren Ehevertrag auf Fehler und unterbreiten Ihnen möglicherweise Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge.

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Erstellt am 12.08.2017 von

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