Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Nach einem Verkehrsunfall immer vorsorglich auch die Kaskoversicherung informieren.

Nimmt der Unfallgeschädigte zunächst die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch und schwenkt er bei Schwierigkeiten später auf seine Vollkaskoversicherung um, kann dies bei nicht rechtzeitiger Anzeige zum teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die eigene Versicherung könnte dem Anspruch dann entgegenhalten, dass der Schaden nicht innerhalb der vertraglichen und sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wochenfrist ab Kenntnis von dem Schadenereignis gemeldet wurde. Dies kann zur Folge haben, dass der Versicherer lediglich dazu verpflichtet ist, einen Teil des eigenen Unfallschadens zu zahlen. Dies gilt es zu vermeiden.

Erfahren Sie mehr unter: https://www.verkehrsunfall-siegen.de/verkehrsunfall_regulierung_anwalt_siegen/anzeigepflicht%2520verkehrsunfall/index.html

Klippen bei der Schadensabwicklung mit Anwalt Siegen vermeiden

Nach einem Verkehrs- bzw. Autounfall stellt sich immer wieder die Frage, bei welchem Versicherer, entweder bei der des Unfallverursachers oder der eigenen, geltend zu machen ist. Insbesondere wenn eine Haftungsquote in Betracht kommt, ist es ratsam, auch den eigenen Kaskoversicherer mit ins Boot zu nehmen. In jedem Fall ist der eigene Versicherer von dem Unfall zu unterrichten. Um später Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, sollte die komplette Schadensabwicklung in die Hände eines versierten Verkehrsanwaltes gelegt werden.

Unsere Verkehrsanwälte setzen die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Zudem achten wir darauf, dass Ihnen gegenüber der eigenen Versicherung keine Nachteile erwachsen. Legen Sie die Abwicklung Ihres PKW-Schadens in unsere Hände.

Sie erreichen uns von montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr. Bei uns bekommen Sie zeitnah einen Besprechungstermin.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte
Kanzlei für Verkehrsrecht und Unfallregulierung
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Erstellt am 29.05.2017 von

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