Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Schadstoffe und Umweltgifte in der Wohnung

Gesundheitliche Beschwerden können neben anderen Ursachen auch durch Schadstoffbelastungen in Innenräumen ausgelöst oder verschlimmert werden. Nur wenige Schadstoffe lassen sich eindeutig an einem typischen Geruch erkennen. Bestimmte Schadstoffe werden subjektiv gar nicht wahrgenommen, können jedoch irreversible Schäden bis hin zu chronischen Vergiftungen auslösen. Schadstoffausdünstungen belasten die Raumluft oft jahrelang. Diese unterscheiden sich wie folgt:

- Überwiegend Lösemittelfreisetzungen aus neuen Produkten ("flüchtige organische Verbindungen"), die innerhalb einiger Wochen oder Monate zurückgehen

- Jahre- bis jahrzehntelang andauernde Freisetzungen von schwerflüchtigen Substanzen (Holzschutzmittel, PCB, PAK usw.)

- Freisetzung durch Einsatz von Substanzen.

In der Wohnung können in vielfältiger Weise Umweltgifte auftreten, sei es durch Asbest in Nachtspeicheröfen und Werkstoffen, Blei im Trinkwasser, Formaldehyd und Pentachlorphenol (PCP) als Hauptwirkstoff in Holzschutzmitteln, Polychlorierte Biphenyle (PCB) als Weichmacher in Kunststoffen und Lacken oder Benzo(a)pyren, Naphthalin und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) als Bestandteile im Parkett- und Fußbodenkleber sowie Teer-Estrichen. Häuser, die in den 1970er Jahren gebaut wurden, können mehr oder weniger stark mit Formaldehyd, Holzschutzmitteln, Phenolen oder PCB belastet sein. All diese Stoffe können eine Gefahrenquelle darstellen, die die Tauglichkeit der Mietsache mindern oder gar vollständig aufheben können.

Erfahren Sie mehr unter: https://www.kanzlei-baranowski.de/Mietrecht-Siegen/umweltgifte_schadstoffe_wohnung/index.html

Hilfe bei Umweltgiften im Haus und Wohnung mit Anwalt Siegen

Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben und später festgestellt, dass es mit Schadstoffen oder Umweltgiften verseucht ist? So wollen den Verkäufer in Regress nehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder wurden bei Umbau unzulässige Werkstoffe oder Materialien verwendet, die gesundheitsgefährdend sind und wollen den Handwerker in Anspruch nehmen? Oder sind Sie Mieter und hat sich nach Bezug der Wohnung bzw. des Hauses festgestellt, dass dies mit Schadstoffen belastet ist? Sie wollen gegen den Mieter vorgehen, die Miete mindern oder gar die fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung aussprechen?

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir setzen und engagiert für Sie und die Belange Ihrer Familie ein. Unsere Fachanwälte fürs Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verfügen über langjährige Praxis auf diesem Gebiet. Schon während seines Studiums beschäftigte sich Rechtsanwalt Frank Baranowski mit der Thematik von Rüstungsaltlasten sowie deren Auswirkungen und arbeitete an einer Vielzahl von Sachverständigengutachten, u. a. für die Thüringische Landesanstalt für Umwelt, mit. Wir arbeiten Hand in Hand mit Sachverständigen und Umweltbüros.

Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig Besprechungstermine. Wir sind von montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte - Fachanwälte
Fachanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-560556
Telefax 0271-21649
Mail: info@kanzlei-baranowski.de
Web: www.kanzlei-baranowski.de

Erstellt am 13.05.2017 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen