Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Scheidungsanwalt Siegen: Trennungsberatung vom Spezialisten

Ihre Fachkanzlei für das Familienrecht in Siegen.

Manchmal ist es ein langer und beschwerlicher Weg, sich aus einer Partnerschaft oder Ehe zu lösen. Insbesondere im Vorfeld und in der Trennungsphase drängen sich eine Vielzahl existenzieller Fragen auf, insbesondere nach der zukünftigen Sicherung des Lebensunterhaltes. Also nach der Frage, wovon soll ich nach der Trennung leben? Wann, wie lange und in welcher Höhe steht mir ein Unterhaltsanspruch zu? Kann ich auch nach Ablauf des Trennungsjahres und nach Rechtskraft der Scheidung noch mit Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt) rechnen? In welcher Höhe ist Kindesunterhalt zu zahlen und wem steht das Kindergeld zu?

Für den Unterhaltsverpflichteten hingegen steht insbesondere die Frage im Vordergrund, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird und welche Abzugspositionen einkommensmindernd zu berücksichtigen sind. Welcher Betrag steht zukünftig noch für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung und welche Selbstbehaltssätze gelten? Ebenso ist es für den Unterhaltsverpflichteten von Bedeutung, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und ob dieser auch über das Trennungsjahr hinaus geschuldet wird. Aus langjähriger Erfahrung als Fachanwalt bzw. Anwälte für das Familienrecht in Siegen kennen wir beide Seiten der Medaille.

Anlässlich Trennung und Scheidung ist die Ehe wirtschaftlich auseinander zu setzen. In diesem Zusammenhang ist u. a. von elementarer Bedeutung, wer nach der Trennung für gemeinschaftliche Schulden aufzukommen hat und ob gegenüber dem anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch besteht. Wem steht das gemeinsame Girokonto zu und wer haftet dafür? Ist eine Immobilie, ein Haus oder eine Eigentumswohnung vorhanden, so sind frühzeitig die Weichen zu stellen, wie nach der Trennung damit verfahren werden soll. Wer soll bzw. darf das Haus bzw. die Wohnung nach der Trennung bewohnen? Besteht die Möglichkeit, dass der andere Partner den Miteigentumsanteil übernimmt? Wie ist in einem solchen Fall mit den Schulden bzw. den Darlehensverbindlichkeiten zu verfahren? Welche anderen Lösungsansätze gibt es?

Außerdem hat eine Hausratsteilung zu erfolgen. So ist zu klären, wem welche Hausratsgegenstände zustehen und wie eine Aufteilung vollzogen werden kann. Hat ein Ehegatte einen Anspruch darauf, dass ihm bestimmte Gegenstände wie Waschmaschine, Küchengeräte, Trockner, Kinderzimmer oder Elektrogeräte zur Alleinnutzung überlassen werden? Besteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch, wenn die Möbel bzw. der Hausrat komplett bei einem Ehegatten verbleibt und diesem überlassen werden? Wie hat eine Hausratsteilung zu erfolgen?

Neben dem Hausrat ist das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen aufzuteilen (= Zugewinnausgleich). Am Anfang der Trennung stellt sich vorrangig die Frage, wie Ansprüche gesichert werden können und verhindert werden kann, dass Vermögenswerte „verschoben“ werden oder Gelder „versickern“. Wir zeigen Ihnen auf, wie solche Vermögensminderungen zumindest erschwert werden und wie Sie bei einem solchen Vermögensabfluss dennoch zu Ihrem Recht kommen. Zur Vermeidung finanzieller Nachteile ist oftmals schnelles Handeln angesagt.

Insbesondere für minderjährige Kinder stellt eine Trennung eine erhebliche emotionale und psychische Belastung dar. Sie sollten mit allen Mitteln aus der Auseinandersetzung der Eltern herausgehalten werden. Dies sollte oberste Priorität haben. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie und Ihr Ehegatte dieses Ziel erreicht können und geben Lösungsansätze, wie das Umgangsrecht und die Frage des Aufenthaltes der Kinder einvernehmlich im Sinne des Kindeswohls geklärt werden kann.

Wir bieten Ihnen ein erstes Beratungsgespräch zum Festpreis von 150,00 EUR. Erteilen Sie uns im Anschluss den Auftrag, für Sie anwaltlich tätig zu werden, entfällt die Beratungsgebühr.

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Erstellt am 16.05.2015 von

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