Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Neue Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder ab Januar 2015

Steuerhinterziehung soll zukünftig noch konsequenter bekämpft werden. Die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen sollen zu diesem Zweck weiter verschärft werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige sowie die Möglichkeit des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen sollen aber dem Grunde nach erhalten bleiben. Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 der Abgabenordnung - AO) sowie für das Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§ 398a AO) sollen jedoch deutlich
verschärft werden.

In Umsetzung dieses Zieles gelten ab dem 01.01.2015 neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder: Steuerhinterziehung bleibt grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000,00 Euro straffrei. Der Bundesrat stimmte am 19.12.2014 dem Änderungsgesetz zu. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.

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Haben Sie weitere Fragen zum Thema Selbstanzeige bei Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? Dann sprechen Sie uns an. Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen aus unserer Kanzlei in Siegen Rechtsanwalt Frank Baranowski, Rechtsanwalt Richard Treude und Rechtsanwältin Anne Lahrmann zur Seite. In diesen Fällen arbeiten wir eng mit dem eigenen Steuerberater oder einem unserer Kooperationspartner zusammen.

http://www.kanzlei-baranowski.de/Aktuelles/Strafrecht/detail.267.Neue_Regeln_strafbefreiende_Selbstanzeige_Steuerhinterziehung_Anwalt_Siegen.html

Erstellt am 21.12.2014 von

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