Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" im Juli 2010 aufgehoben. Alle weiteren technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) bleiben bestehen. Die BGV A3 Verordnung wurde in Folge der Fusion der Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern umbenannt und heißt seit dem 1. Mai 2014 DGUV Vorschrift 3. Die Vorschrift hat in dieser Form weiterhin Bestand.