Eine Neuigkeit von Müller Kornelia

Schulung

Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit nicht von der Pflicht, am Transport gefährlicher Güter beteiligtes Personal regelmäßig und ausreichend zu schulen!
info:www.gb-adr-nw.eu

Erstellt am 21.10.2006 von

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