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Das sollten Sie zu Ihrem Resturlaub wissen

Es gibt keinen Rechtsanspruch, diesen ins neue Jahr zu schieben – die meisten Firmen sind aber kulant. Wollen Sie Tage übertragen, müssen Sie das bis Dezember anmelden. Ende März verfällt der Resturlaub aus dem alten Jahr. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihnen ungenutzte Urlaubstage auszahlen. Focus

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Erstellt am 10.12.2015 von

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