Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten
Gibt es in einem Urlaubsland schwere politische Unruhen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn sie die Verbindung nach Deutschland annulliert, so das Amtsgericht Rüsselsheim. Süddeutsche
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Erstellt am 07.12.2015 von Mobile Reiseberatung / Internet Reisebüro
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