Eine Neuigkeit von B&B proConTrade UG & Co. KG

Beratung in der CORONA-Krise, Finanzierung durch die Bafa, lesen Sie:

An die mittelständische Wirtschaft
die wegen der CORONA-Krise beratende Unterstützung benötigt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt folgendes bekannt:
Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wurde mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert.
Für Sie besonders von Bedeutung dürften u.a. folgende Änderungen sein:
• Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
• Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
• Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
• Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
• Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
• Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die geänderte Rahmenrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter BAnz AT 02.04.2020 B5.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lorenz H. Becker

B&B proConTrade UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Astheimer Weg 41
D-55130 Mainz

AG Mainz HRA 43519

www.beratung-contrade.de

Erstellt am 03.04.2020 von

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