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Beitragsbemessungsgrenzen in Sozialversicherung werden 2016 angehoben

Beitragsbemessungsgrenzen: Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen sind wichtige Werte der Sozialversicherung. Sie geben zum Beispiel an, ab welchem Einkommen ein Kassenpatient in die private Krankenversicherung wechseln darf und wie tief Gutverdiener in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ins Portemonnaie greifen müssen. Letzte Woche nun wurden die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2016 veröffentlicht.

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung neu festgesetzt, entscheidend hierfür ist die Entwicklung der Löhne. Die voraussichtlichen Werte für 2016 wurden nun im Referentenentwurf für die sogenannte „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016“ veröffentlicht. Zwar muss das Bundeskabinett diesen Werten noch zustimmen. In der Regel ändert sich jedoch nichts mehr an den Zahlen.

Gutverdiener müssen mehr zahlen.

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Erstellt am 15.09.2015 von

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