Eine Neuigkeit von TriconCapital Versicherungsmakler

Wasserschaden mit frostigem Rohrbruch

Mieter und Hausbesitzer sollten darauf achten, die Heizung nie komplett auszuschalten. Dies gilt auch für eventuell geplante Urlaubsreisen.

Zu Beginn der Winterzeit sollten frostgefährdete Rohrleitungen im Außen- und Dachbereich immer entleert werden oder gegebenenfalls mit einer Rohrbegleitheizung geschützt werden.

Insbesondere in ungeheizten Keller- und Dachräumen, durch die Leitungen führen, müssen alle Fenster und Lüftungsöffnungen geschlossen werden. Durch diese einfachen Grundregeln können in den meisten Fällen eingefrorene Leitungen und damit Wasserschäden verhindert werden.

Sollte dennoch eine Leitung eingefroren sein und es zu einem Schaden kommen sollten Hauseigentümer, sowie Mieter abgesichert sein.

Während sich für Hausbesitzer eine Hausratversicherung www.triconcapital.de/hausratversicherung-limburg und ein Wohngebäudeversicherung https://www.triconcapital.de/wohngebaeudeversicherung-limburg empfiehlt, benötigen Mieter lediglich eine Hausratversicherung www.triconcapital.de/hausratversicherung-limburg. Diese kommt für die Folgen von Frostschäden durch austretendes Leitungswasser auf. Damit sind Möbel und anderer Hausrat gut abgesichert.

Wasserschaden: Um einen Schutz vor Schäden am Haus muss sich der Vermieter, bzw. der Hauseigentümer kümmern. Eine entsprechende Absicherung:

Bei Durchnässungsschäden am Haus, die durch Frost an Wasserleitungen und damit verbundenen Einrichtungen verursacht wurden, leistet in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Allerdings sollten Leistungen bei Leitungswasser im Vertrag inkludiert sein.

Erstellt am 03.12.2014 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen