Pensionsrückstellungen
werden in einer Bilanz gebildet, um den noch aktiven Mitarbeitern mit Erreichen der Altersgrenze das zustehende Ruhegehalt zukünftig zahlen zu können, oder den Pensionären laufende Zahlungen zu sichern. Sie begründen sich auf Verpflichtungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Mit jedem Prozentpunkt, den die Zinsen fallen, erhöhen sich die
Pensionsrückstellungen
um etwa 15 bis 20 Prozent, ohne dass auf der Aktivseite Wertsteigerungen aus Zinsänderungen entsprechend gezeigt werden dürfen.