Maximalpreisvertrag

Im Bauwesen stellt der

Maximalpreisvertrag

einen wichtigen Bestandteil dar. Er sichert den Bauherren dahingehend ab, dass über einem vertraglich vereinbarten Maximalpreis keine Mehrkosten auf ihn zukommen können. Kosten unterhalb des Maximalpreises teilen sich Bauherr und Unternehmer nach Vereinbarung auf. Dieser Vertrag kann als Pauschalvertrag oder als

Maximalpreisvertrag

abgeschlossen werden. Für die Construction-Phase stehen bei Hochtief vier Vertragsarten zur Auswahl: der

Maximalpreisvertrag

(GMP), der Budgetvertrag, der Cost-plus-Fee-Vertrag und der Pauschalvertrag.

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