Unter einem
Kampfpreis
versteht man einen vom Unternehmer besonders knapp kalkulierten Einstandspreis. Dieser wird beispielsweise angeboten, um Überkapazitäten abzubauen, aber auch, um Marktanteile zu gewinnen und einen Markt wiederzubeleben. Mitunter aber auch um Konkurrenten auszustechen. Verwendung von
Kampfpreis
in einem Satz
- Der Kampfpreis an sich ist rechtlich nicht ohne Weiteres zu beanstanden.
- Der Begriff "Kampfpreis" wird meist im Zusammenhang mit einem im Vergleich zu ähnlichen Produkten sehr niedrigen Preis genannt.