Kampfpreis

Unter einem

Kampfpreis

versteht man einen vom Unternehmer besonders knapp kalkulierten Einstandspreis. Dieser wird beispielsweise angeboten, um Überkapazitäten abzubauen, aber auch, um Marktanteile zu gewinnen und einen Markt wiederzubeleben. Mitunter aber auch um Konkurrenten auszustechen.   Verwendung von

Kampfpreis

in einem Satz

  • Der Kampfpreis an sich ist rechtlich nicht ohne Weiteres zu beanstanden.
  • Der Begriff "Kampfpreis" wird meist im Zusammenhang mit einem im Vergleich zu ähnlichen Produkten sehr niedrigen Preis genannt.

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