Ein
Servitut
, auch Dienstbarkeit genannt, ist ein Nutzungsrecht an einer fremden Sache, auch wenn der Eigentümer der Sache mit der Nutzung nicht einverstanden ist. Beispielsweise fällt darunter das Recht, bestimmte Wege begehen zu dürfen, auch wenn sie sich im Privateigentum einer Person befinden. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl an gesetzlichen
Servituten
, wie etwa für Rohrleitungen oder Starkstromleitungen. Für die Begründung einer
Servitut
bedarf es eines Titels (z.B. Vertrag) und der Einverleibung im Grundbuch.