Bei einer
Schuldübernahm
e übernimmt ein neuer Schuldner die Schulden des bisherigen Schuldners, der dann aus dem Vertrag entlassen ist. Dies kann aber nur mit Zustimmung des Gläubigers gemacht werden, damit dieser vor einem eventuell zahlungsunfähigen neuen Schuldner geschützt ist. Die in §§ 414 ff. BGB geregelte befreiende
Schuldübernahme
ist das Gegenstück zur Abtretung auf Schuldnerseite. Die
Schuldübernahme
bezeichnet eine personelle Änderung im Schuldverhältnis, bei der ein Schuldner an die Stelle eines anderen tritt.