Wenn ein Unternehmen dauerhaft erfolgreich sein soll, muss es einen
Mindestgewinn
erzielen. Dieser wird vom Unternehmer festgesetzt. Der
Mindestgewinn
stellt die angestrebte Verzinsung des eingesetzten Kapitals dar. Die anfallenden Kosten und der Mindestgewinn ergeben den zum Erreichen nötigen Mindestumsatz. Der
Mindestgewinn
wurde abgesenkt von bisher 1,6 v.H. der Buchwerte des Sachanlagevermögens, das am Anfang des Wirtschaftsjahres in der Steuerbilanz ausgewiesen ist, auf 1,5 v.H. der Buchwerte des Sachanlagevermögens. In unserem Beispiel wird mit einem kalkulatorischen
Mindestgewinn
von 20.000 Euro pro Jahr gerechnet.