Die Definition kommt aus der öffentlichen Verwaltung und bezeichnet einen Kredit, der zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses aufgenommen wird. Ein Kassenkredit hat meist eine kürzere Laufzeit als z. B. ein Kredit, der für die Finanzierung einer Investition aufgenommen wird.
Kassenkredite
oder Liquiditätskredite sind Kredite, die die Kommune nur kurzfristig zur Sicherstellung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) aufnimmt. Der Kassenkreditbestand ist ein typischer Indikator zur Abbildung dieser defizitären Lage.