Die
Handwerksordnung
regelt grundsätzlich die Ausübung des Handwerks, die Weiterbildung und die berufliche Bildung. So sind in der Handwerksordnung beispielsweise Voraussetzungen beschrieben, welche notwendig sind, um in bestimmten Berufen ein Gewerbe betreiben zu können. Kammerzwang und
Handwerksordnung
sind völlig überflüssige und überholte Regelungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei wichtigen Entscheidungen noch einmal auf die grundrechtseinschränkende Wirkung der
Handwerksordnung
hingewiesen.