Gegenakkreditiv

Was ist ein Gegenakkreditiv?

Der Begriff

Gegenakkreditiv

wird auch als Back-to-Back-Akkreditiv bezeichnet. Der Käufer erstellt zugunsten seines Händlers ein Einkaufsakkreditiv, während der Händler wiederum ein Verkaufsakkreditiv zugunsten seines Lieferanten erstellt. Wirtschaftlich bilden die beiden Akkreditive eine Einheit, aber rechtlich handelt es sich um zwei. Auch Back-to-Back-Garantie oder gegenseitige Gutschrift genannt.

Veranschaulichung von

Gegenakkreditiv

im Tagesgeschäft:

  • Ein Gegenakkreditiv ist auch als Back-to-Back-Akkreditiv, Basisakkreditiv, Verkaufsakkreditiv […] bei Exportgeschäften bekannt.
  • Anders als beim übertragbaren Akkreditiv sind das Originalakkreditiv und das Back-to-Back-Akkreditiv eigenständige Akkreditive sowie rechtlich in keiner Weise miteinander verbunden.

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