Die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Ab dem 1. April 2013 gilt diese für alle Neubauten und Umbauten in NRW, für Bestandsbauten die bis zum 31.März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen auszustatten und müssen somit ab dem 01. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
http://www.elektro-sachs-gmbh.de/rauchmelder.html