Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- Beratungsstelle Henstedt-Ulzburg
24558 Henstedt-Ulzburg
Unsere persönliche Nachricht an Sie
Grundsätzlich kann ein Verspätungszuschlag nur festgesetzt werden, wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist oder dazu aufgefordert wurdest! Mehr Informationen findest du in unserem SteuertippÖffnungszeiten
Firmenbeschreibung
Die Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Henstedt-Ulzburg des staatlich anerkannten Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- bietet Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern/Pensionären sowie Studenten/Auszubildenden im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe in Lohnsteuer- und Kindergeldfragen und erstellt die komplette Einkommensteuererklärung (begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG). Wir beraten Sie zudem ganzjährig in Lohnsteuerfragen, übernehmen die Abwicklung mit dem Finanzamt und überprüfen Ihren Steuerbescheid.