Eine Neuigkeit von O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bevorstehender Brexit macht Zolltarifnummer notwendig

Da das vereinigte Königreich die Europäischen Union verlassen wird, werden sich für Unternehmen im Hinblick auf Zolltarifnummern Neuerungen ergeben. Bislang Warenlieferungen nach England oder aus England Vorgänge, die sich innerhalb der Europäischen Union abgespielt haben. Das ändert sich nun. Denn zollrechtlich ist eine Lieferung nach England demnächst eine Ausfuhr. Lieferungen aus England nach Deutschland stellen hingegen eine Einfuhr dar.
In beiden Fällen müssen Unternehmen für die Produkte Zolltarifnummern zur Hand haben.
Wozu benötigt man aber eine Zolltarifnummer? Die Zolltarifnummer verschlüsselt eine spezifische Ware. Von der Zolltarifnummer (Warentarifnummer genannt) hängen die Drittlandzölle ab aber auch Strafmaßnahmen, wie z.B. Antidumpingzölle. Der Vorgang, mit dem einem Produkt eine Zolltarifnummer zugeordnet wird, wenn sich Tarifierung oder Einreihung.
Bei der Ermittlung der zutreffenden Zolltarifnummer müssen Unternehmen sowohl das harmonisierten System, die Kombinierte Nomenklatur und den Taric im Blick haben.
Unternehmen sollten nicht vergessen, dass die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer als Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Dementsprechend sollte die Richtigkeit der Warentarifnummer abgesichert werden.
Mehr Informationen zu Zolltarifnummer finden Sie auf unserer Internetseite unter

https://www.owlaw.de/zolltarifnummer/

Erstellt am 28.11.2020 von

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