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Steuerrecht: Erwerb eines mobilen Wochenendhauses kann Grunderwerbsteuer auslösen

Bei dem Kauf einer Immobilie fällt in der Regel eine Grunderwerbsteuer an. Aber gilt dies auch bei dem Erwerb eines kleinen, mobilen Wochenendhauses? Mit dieser Frage hatte sich jüngst das Finanzgericht (FG) Münster zu beschäftigen.
Mobiles Wochenendhaus löst Grunderwerbsteuer aus?
Wird eine Immobilie erworben, fällt Grunderwerbsteuer für den Käufer an. Voraussetzung dafür ist, dass eine Gebäudeeigenschaft bejaht werden kann und eine feste Verbindung zwischen Haus und Grundstück besteht. In den meisten Fällen ist dies gegeben. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese Voraussetzungen nicht auf den ersten Blick bejaht werden können. Mit einem solchen strittigen Fall hatte sich jüngst das FG Münster zu beschäftigen.
Die Klägerin hatte ein mobiles Wochenendhaus auf einem Pachtgrundstück nebst Zubehör für 10.000 Euro erworben. Mit dem Grundstückseigentümer wurde zeitgleich ein Pachtvertrag abgeschlossen. Für das Wochenendhaus existierten ein vom Deutschen Mobilheim Verband e.V. ausgestellter "Mobilheimbrief", der das Haus als Mobilheim auswies. Neben der Fahrgestellnummer, waren auch die Maße und das Gewicht des Hauses dort gelistet. Theoretisch also konnte das Haus transportiert werden. Seit 30 Jahren allerdings befand sich das Haus auf dem Pachtgrundstück und war sowohl an die Kanalisation, als auch an das Stromnetz angebunden.
Finanzamt bejaht Steuerpflicht der Käuferin
Daher ging das zuständige Finanzamt davon aus, der Erwerb des Wochenendhauses unterfalle der Grunderwerbsteuer. Das sah die Käuferin anders und ging gerichtlich gegen die Entscheidung des Finanzamtes vor.
Sie argumentierte, dass ihr Mobilheim gerade nicht die erforderliche Gebäudeeigenschaft und feste Verbindung zum Grundstück aufweisen würde. In der Folge hatte nun das FG Münster über eine mögliche Steuerpflicht zu entscheiden.
FG bestätigt Gebäudeeigenschaft
Nach Ansicht des Gerichtes liegt aber ein steuerpflichtiger Erwerb vor (Urteil vom 18.06.2020 - 8 K 786/19 GrE,F).
Die Richter bejahten die Gebäudeeigenschaft des Wochenendhauses. Das Mobilheim sei als ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen. Es weise insbesondere auch die für die Gebäudeeigenschaft erforderliche feste Verbindung zur Grundfläche, sowie die nötige Ortsfestigkeit und Beständigkeit auf. Zwar war das Haus ursprünglich als Mobilheim gebaut worden und konnte somit transportiert werden. Dies habe sich aber aufgrund der Umstände des Einzelfalles nun geändert. Aufgrund des Gewichtes und des Alters des Hauses sei mittlerweile nicht mehr davon auszugehen, dass es ohne Risiko einer Zerstörung transportiert werden könne. Eine angelegte Terrasse und der Anschluss an das Stromnetz und die Kanalisation sprechen ebenfalls für eine ortsfeste Aufstellung. Der Transport des Hauses wäre folglich nur mit großem Aufwand möglich.
Nach Ansicht des Gerichtes handele es sich daher insgesamt um ein Gebäude mit einer festen Verbindung zum Grundstück. Der Erwerb des Wochenendhauses unterfalle somit auch der Grunderwerbsteuer, so das Urteil des FG.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern/grunderwerbsteuer.html



Erstellt am 05.08.2020 von

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