S.I.C Der Betrieb eines Bestattungsinstituts und alle damit zusammenhängenden Leistungen, sowie der Handel mit Särgen, Urnen und sonstigen Waren in Zusammenhang mit Bestattungen. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.