1. Wer wird gefördert?
Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend.
2. Wie wird gefördert?
Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August 2020 als Zuschuss (Höhe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten; max. 150.000 €) zu den Betriebskosten gewährt.
3. Erstattet werden:
- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
- 50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50%
im Fördermonat (Juni, Juli und August 2020) im Vergleich zum Vorjahresmonat.
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