Eine Neuigkeit von MGP Merla Ganschow Schmitt PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte

Wer soll wie durch die neue Corona-Überbrückungshilfe gefördert werden?

1. Wer wird gefördert?

Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend.

2. Wie wird gefördert?

Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August 2020 als Zuschuss (Höhe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten; max. 150.000 €) zu den Betriebskosten gewährt.

3. Erstattet werden:

- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
- 50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50%

im Fördermonat (Juni, Juli und August 2020) im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Benötigen Sie weitere Informationen oder Hilfe bei der Beantragung? Wir unterstützen Sie gerne dabei.

https://www.mgp-steuerberater.de/

Erstellt am 06.07.2020 von

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