Eine Neuigkeit von SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER

BVerwG zur Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpage: Eine Handlungsempfehlung

Mit einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.09.2019 wird die Debatte um Facebook Fanpages neu entfacht. In diesem hat das Gericht entschieden, dass der Betreiber einer Fanpage sie bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln nach Aufforderung durch die Datenschutzbehörde abschalten muss. Wir besprechen das Urteil und geben Handlungsempfehlungen zur datenschutzkonformen Nutzung von Facebook Fanpages.
Hier können Sie den Artikel in Gänze lesen: https://bit.ly/2ksFmgk

Erstellt am 19.09.2019 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen