Mit einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.09.2019 wird die Debatte um Facebook Fanpages neu entfacht. In diesem hat das Gericht entschieden, dass der Betreiber einer Fanpage sie bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln nach Aufforderung durch die Datenschutzbehörde abschalten muss. Wir besprechen das Urteil und geben Handlungsempfehlungen zur datenschutzkonformen Nutzung von Facebook Fanpages.
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