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Wohnugseigentum verpflichtet !

Eigentümer entstehen mit dem rechtmäßigen Erwerb von Wohnungseigentum auch Verpflichtungen. So besteht z.B. die Plicht des Eigentümers, gegen über der Gemeinschaft, Betriebskosten zu leisten, die Lasten des gemeinsamen Eigentums sowie u.a. die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung seinen Anteil entsprechen zu tragen. Die eigene Einheit ist so instand zu halten und in solcher Weise zu verwenden, dass keinem anderen Eigentümer Nachteile und Schäden entstehen.

Diese und einer Vielzahl dem Hausverstand entsprechenden Grundsetze bilden das Gerüst für das Funktionieren der Eigentümergemeinschaft und stellen gleichzeitig die Basis für weitere sich ableitende Sorgfaltspflichten der Eigentümer da.

Die Sorgfaltspflichteneines jeden einzelnen Wohnungseigentümer ergänzen die Spielregeln des Miteinanders innerhalb der Gemeinschaft und Dritter gegenüber, um die Gemeinschaft vor Schäden zu bewahren.

Erstellt am 21.05.2015 von

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