Früheres Heimkind muss keinen Elternunterhalt zahlen
Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Dies hat das Familiengericht Offenburg mit Beschluss vom 19.06.2018 in dem Verfahren 4 F 142/17 entschieden und festgestellt, dass ein im Heim aufgewachsenes Kind nicht unterhaltspflichtig ist. Die 55-jährige Antragstellerin wurde vom Sozialamt auf Zahlung von Pflegekosten für ihre Mutter in Anspruch genommen. Dazu war sie nicht bereit. Sie argumentierte, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Im Mai 2018 schlug das Gericht vor, dass die Tochter 30 % des errechneten Unterhalts im Wege eines Vergleichs zahlen solle. Das lehnte die Antragsstellerin ab. Im späteren Beschluss bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der Tochter und verneinte einen Unterhaltsanspruch der im Pflegeheim lebenden Mutter.
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