Wahrheitsgemäßer Sachvortrag im Unterhaltsverfahren
Derjenige, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, muss alle Umstände, die der Begründung des Anspruchs dienen, wahrheitsgemäß angeben. Der Unterhaltsberechtigte darf insbesondere keine Umstände verschweigen, die seinen Unterhaltsanspruch bzw. seine Bedürftigkeit in Frage stellen. Wer im Unterhaltsverfahren falsche oder unrichtige Angaben macht, kann deswegen seinen Unterhaltsanspruch verlieren, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt. Gericht sah Inanspruchnahme des Mannes als grob unbillig an.
Auch der Unterhaltsverpflichtete ist gleichermaßen zur Wahrheit verpflichtet.
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Autor:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Frank Baranowski, Siegen
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