Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Kosten eines Mietwagens sind nach Verkehrsunfall erstattungsfähig

Kaum eine Schadensersatzposition ist so heftig umkämpft wie der Schadensersatz für angefallene Kosten eines Mietwagens. Diese gehören grundsätzlich zum Wiederherstellungsaufwand. Die Mietwagenkosten sind für einen angemessenen Zeitraum zu ersetzen. Dies allerdings nicht unbegrenzt. Verzichtet der Geschädigte auf die Anmietung eines Mietwagens, steht ihm im Regelfall eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Erfahren Sie mehr unter: https://www.verkehrsunfall-siegen.de/anwalt_schadensabwicklung_verkehrsunfall/mietwagen_verkehrsunfall_anwalt_siegen/index.html

Kosten Mietwagen nach Unfall mit Anwalt Siegen durchsetzen
Verweigert der Unfallgegner oder seine Haftpflichtversicherung die Übernahme der entstandenen Mietwagenkosten? Besteht Streit, ob der Unfallersatztarif erstattungsfähig ist? Verweigert der Haftpflichtversicherer die Erstattung der vollen Mietwagenkosten? Werden Abzüge für Eigenersparnis vorgenommen? Wir setzen Ihren Unfallschaden gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich konsequent durch.
Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Besonderheiten im Verkehrsunfallrecht. Legen Sie die Abwicklung Ihres Unfallschadens in unsere Hände. Haben Sie den Unfall nicht zu vertreten, sind die dadurch entstehenden Kosten der anwaltlichen Beauftragung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

Sie erreichen uns von montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr. Bei uns bekommen Sie zeitnah einen Besprechungstermin.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte
Kanzlei für Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Sandstraße 160 (Kaisergarten)
57072 Siegen
Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
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Web: www.verkehrsunfall-siegen.de

Erstellt am 05.06.2017 von

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