Eine Neuigkeit von INIBIT Udo Koch

Dienstwagenfahrer Vorsicht!

Seit dem 1. Januar 2006 müssen Selbständige und Freiberufler den dienstlichen Nutzungsanteil ihres Firmenfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

Die Anwendung der bequemen Ein-Prozent-Regelung ist nur noch dann möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt wird.

Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss der Prüfer schätzen. Das kann teuer werden. Das kann soger bedeuten, dass rückwirkend alle Fahrzeugkosten aus eigener Tasche zu zahlen sind.

Der mit Abstand sicherste Weg, nicht auf das Wohlwollen des zuständigen Finanzbeamten hoffen zu müssen, ist das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuches.

Diese lästige und zeitraubende Arbeit übernimmt TravelControl personal für Sie.

Mehr dazu erfahren Sie unter http://travelcontrol-personal.de! Besuchen Sie einfach unsere Homepage.

Erstellt am 10.11.2006 von

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